Wortlaut:
Positionspapier des K 713 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ zum Anwendungsbereich der Norm DIN EN 50518 (VDE 0830-5-2):2020-02
Die Norm DIN EN 50518 richtet sich mit ihrem Anwendungsbereich an Planer, Errichter und Betreiber von Alarmempfangsstellen (AES).
Für die in der Einleitung der Norm DIN EN 50518 aufgeführten Alarmanlagen mit (Kategorie I) und ohne (Kategorie II) Sicherungsanwendungen** der gesamten Normenreihe unter CLC/TC 79, wird die Übertragung, der Empfang von Informationen und Alarmmeldungen sowie deren Verarbeitung durch eine AES empfohlen.
Das DKE/K 713 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" hat folgende Empfehlung für die Betreiber von Alarmanlagen und anderen Anlagen und Systeme zur praktischen Vorgehensweise entwickelt:
- Die Norm DIN EN 50518 muss von Überwachungs- und Alarmempfangsstellen (ÜAES) angewendet werden, die Alarmanlagen mit und ohne Sicherungsanwendungen überwachen.
- Es wird empfohlen eine Analyse des Sicherheitskonzeptes des Schutzobjektes durchzuführen. Vor allem die gesamtheitliche Betrachtung aller durch die Alarmanlage zu überwachenden Gefahren ist im Hinblick der Auswahl der Kategorie der AES (vgl. Kapitel 1 Anwendungsbereich) zu betrachten. Die Kategorien sind abhängig von Alarmanlagen mit oder ohne Sicherungsanwendungen. Im Einzelfall ist zu überprüfen ob die Alarmanlage ganz oder in Teilen unter die Begriffsdefinition einer Sicherungsanwendung fällt und dadurch auf eine Kategorie I AES aufgeschaltet werden muss.