Maßnahmen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag bei Einsatz von Leistungsantriebssystemen (PDS) in Niederspannungsanlagen und elektrischen Ausrüstungen von Maschinen
Bei Anwendung der Schutzmaßnahme „Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung“ nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10, Abschnitt 411 wird die Angabe einer Methode der Erst- und wiederkehrenden Prüfungen in Anhang D bei Verwendung von Leistungshalbleiter-Umrichtersystemen und -betriebsmitteln, gefordert.
Für Leistungsantriebssysteme (PDS) nach DIN EN 61800-5-1 (VDE0160-105-1) muss der Hersteller folgendes angeben:
- den Typ und die Charakteristik der externen Schutzeinrichtungen,
oder - das Vorhandensein einer integrierten elektronischen Schutzfunktion, welche die Anforderungen nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10, Abschnitt 411.3.2 und Anhang D erfüllt,
oder - die Notwendigkeit eines zusätzlichen Schutzpotentialausgleichs nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10, Abschnitt 415.2.
Zusätzlich sind die Bedingungen für die Anwendung der o.g. Schutzmaßnahmen anzugeben. Dies umfasst z. B.:
- die Begrenzung der Länge der Motoranschlussleitung,
- Mindestleiterquerschnitt der Motoranschlussleitung (Außenleiter, Schutzleiter),
- Anschlussschema aller Leiter
- Bauart der Motoranschlussleitung,
- zulässige Netzsysteme.
Die o. g. Informationen sind als Teil der technischen Dokumentation der Anlage für die Durchführung von Erst- und wiederkehrenden Prüfungen bereitzustellen.
Verantwortlich ist das DKE/K 226 „Ausrüstung von Starkstromgeräten und -anlagen mit elektronischen Betriebsmitteln“, welches das Papier mit den Gremien DKE/UK 221.1 und DKE/K 225 abgestimmt hat.