DKE/UK 224.1 Betrieb von elektrischen Anlagen im Bergbau
Erarbeitung von Bestimmungen für den Betrieb von elektrischen Anlagen im Bergbau, die der Aufsicht der Bergbehörde unterstehen, und zwar sowohl unter als auch über Tage. Weitere Einzelheiten sind dem Geltungsbereich von VDE 0105 Teil 11 zu entnehmen.