DKE/GK 841 Optische Strahlungssicherheit und Lasereinrichtungen
Erarbeiten und Bearbeiten von sicherheitstechnischen und anderen Festlegung von Normen über Geräte und Anlagen, die Laser (und LEDs) enthalten oder mit Laser zusammen angewendet werden. Eingeschlossen sind dabei die Faktoren, die beim Gebrauch von Lasergeräten und -anlagen notwendig sind, um das Gerät zu charakterisieren und/oder für einen sicheren Gebrauch unabdingbar sind. Der Arbeitsbereich umfaßt Normen, die Grenzwerte für die Bestrahlung von Menschen durch optische Strahlung (100 nm bis 1 mm) durch künstliche Lichtquellen festlegen.