Folgender Absatz wird im CENELEC-Vorwort hinzugefügt:
Innerhalb der Europäischen Union besteht die Möglichkeit, dass einige rechtliche Bestimmungen von den Angaben in dieser Norm abweichen. Weil diese rechtlichen Bestimmungen vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen wurden, ersetzen sie an den Stellen die Regeln und Empfehlungen dieser Norm, an denen sie mit der Norm im Konflikt stehen. Bestimmte Gesetze der EU unterscheiden nicht zwischen einem "MR-Arbeiter" und einem "Arbeiter" und Arbeitsschutz und Sicherheitsbestimmungen gelten ohne Ausnahme für alle. Gegenwärtig sieht die noch in Überarbeitung befindliche Richtlinie 2004/40/EG für den Schutz von Arbeitern, die Risiken ausgesetzt sind, die durch elektromagnetische Felder verursacht werden, strengere Expositionsgrenzwerte für Arbeiter vor. Diese Grenzwerte für die Berufstätigkeit müssen von allen Mitgliedsländern bis zum 30. April 2012 eingeführt werden , es sei denn, der Überarbeitungsprozess führt vor diesem Datum zur Annahme anderer Werte durch das Europäische Parlament und den Rat.
Zuständig ist der nationale DKE/NAR-Gemeinschaftsausschuss GA 8 "Magnetresonanzverfahren" des Normenausschusses Radiologie (NAR) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Röntgengesellschaft und der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V. (DGN), der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik e. V. (DGMP) und der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie e. V. (DEGRO).