Diese Allgemeinen Festlegungen spezifizieren besondere Anforderungen für die grundlegende Sicherheit und die wesentlichen Leistungsmerkmale von Pulsoximetriegeräten. Dies beinhaltet alle Teile, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch erforderlich sind, z. B. den Pulsoximetriemonitor, den Pulsoximetriesensor oder das Sensorverlängerungskabel. Diese Anforderungen gelten auch für Pulsoximetriegeräte einschließlich Pulsoximetriemonitoren, Pulsoximetriesensoren und Kabeln, die wiederaufgearbeitet wurden.
Gegenüber der letzten Ausgabe wurde aufgrund der Neufassung des Medizinproduktegesetztes aus dem Jahr 2007 der informative Anhang ZA geändert, um die erweiterten Anforderungen in Bezug auf die Maschinenrichtlinie zu berücksichtigen.
Zuständig ist das UK 812.3 "Inhalationsnarkose- und Beatmungsgeräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (www.dke.de) gemeinsam mit dem Arbeitsausschuss NA 053-03-01 AA "Anästhesie und Beatmung" im Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus (NARK) im DIN (www.din.de)