Dieser Teil von IEC 61558 behandelt die Sicherheit von Klingel- und Läutewerkstransformatoren und Netzgeräten mit eingebauten Klingel- und Läutewerkstransformatoren. Diese Norm gilt ebenfalls für Transformatoren, die elektronische Stromkreise enthalten.
ANMERKUNG 1 Zur Sicherheit gehören elektrische, thermische und mechanische Aspekte.
Im weiteren Verlauf dieser Norm gilt, dass der Begriff Transformator die Begriffe Klingel- und Läutewerkstransformatoren mit einschließt und dass Netzgeräte Klingel- und Läutewerkstransformatoren enthalten, wenn nichts anderes festgelegt wurde.
Dieser Teil gilt für ortsfeste, einphasige, luftgekühlte (natürliche oder erzwungene Kühlung), unabhängige oder Geräte-Trockentransformatoren. Die Wicklungen dürfen vergossen bzw. nicht vergossen sein.
Diese Norm gilt für Transformatoren und (lineare) Netzgeräte.
Diese Norm ist in Verbindung mit Teil 2 16 für Schaltnetzteile (SMPS) anzuwenden, die auch für Stromversorgungen mit internen Betriebsfrequenzen über 500 Hz anwendbar ist. Wenn zwei Anforderungen im Widerspruch stehen, dann hat die strengere Anforderung den Vorrang.
Die Bemessungs-Versorgungsspannung darf 250 V Wechselspannung und die Bemessungs-Versorgungsfrequenz darf 500 Hz nicht überschreiten. Diese Norm gilt für Transformatoren und lineare Netz¬geräte mit interner Betriebsfrequenz nicht über 500 Hz.
Die Bemessungsleistung darf nicht mehr als 100 VA betragen.
Die Leerlauf-Ausgangsspannung darf 33 V Wechselspannung oder 46 V geglättete Gleichspannung nicht überschreiten und die Bemessungs-Ausgangsspannung darf 24 V Wechselspannung oder 33 V geglättete Gleichspannung nicht überschreiten.
Klingel- und Läutewerkstransformatoren sind im Allgemeinen dafür vorgesehen, akustische Meldeeinrichtungen für den Hausgebrauch und andere ähnliche Einrichtungen zu versorgen, die nur kurzzeitig belastet werden.
Zuständig ist das K 323 "Transformatoren, Drosseln, Netzgeräte und entsprechende Kombinationen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.