Sicherheit Teil 2-13: Besondere Anforderungen für Kettensägen
Kurzdarstellung
Diese Norm gilt für Kettensägen zum Sägen von Holz und zur Verwendung durch einen Bediener. Diese Norm erfasst keine Kettensägen, die zur Verwendung mit einer Führungsplatte und einem Spaltkeil vorgesehen sind oder die auf irgendeine Weise, wie mit einem Ständer, als stationäre oder transportable Maschine verwendet werden. Zuständig ist das K 514 "Elektrowerkzeuge" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60745-2-13 (VDE 0740-2-13):2009-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an die 4. Ausgabe von IEC 60745-1:2006; b) Abschnitte 8, 21 sowie die Anhänge K und L überarbeitet.
Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge - Sicherheit - Teil 2-13: Besondere Anforderungen für Kettensägen (IEC 60745-2-13:2006, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60745-2-13:2009
Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge - Sicherheit - Teil 2-13: Besondere Anforderungen für Kettensägen - Teil 2-13: Besondere Anforderungen für Kettensägen
Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge - Sicherheit - Teil 2-13: Besondere Anforderungen für Kettensägen (IEC 61F/747/CDV:2008); Deutsche Fassung EN 60745-2-13:2007/FprA1:2008
Elektrische motorbetriebene handgeführte Werkzeuge, transportable Werkzeuge und Rasen- und Gartenmaschinen - Sicherheit - Teil 4-1: Besondere Anforderungen für Kettensägen (IEC 116/207/CDV:2015); Deutsche Fassung FprEN 62841-4-1:2015
Elektrische motorbetriebene handgeführte Werkzeuge, transportable Werkzeuge und Rasen- und Gartenmaschinen - Sicherheit - Teil 4-1: Besondere Anforderungen für Kettensägen (IEC 62841-4-1:2017, modifiziert); Deutsche Fassung EN 62841-4-1:2020