Diese VDE-Anwendungsregel beschreibt die technischen Mindestanforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen einschließlich Erzeugungsanlagen, die an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden, sowie deren Umgebungsbedingungen. Hierbei sind die Anforderungen an die Messaufgaben und die dafür notwendigen Kommunikationssysteme im Sinne von § 21b und § 40 des Energiewirtschaftsgesetzes berücksichtigt. Mit dieser Anwendungsregel wird der Zählerplatz folglich auch für künftige Anwendungen wie z. B. Smart Metering und Smart Grid vorbereitet. Die derzeitigen Entwicklungen zur Anwendung von EDL21-Zählern und EDL40-Messsystemen sind mit dieser Anwendungsregel umsetzbar.
Zuständig ist das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), Lenkungskreis Nieder- und Mittelspannung der FNN-Projektgruppe "Anforderungen an künftige Zählerplätze"