Diese Norm legt die allgemeinen Anforderungen an die wiederkehrenden Prüfungen für Einrichtungen für die in-vivo-Überwachung (Ganz- und Teilkörperzähler; im Folgenden kurz als Inkorporationsmonitore bezeichnet) fest, mit denen Spurenmengen von Radionukliden im Körper von Personen nachgewiesen werden sollen, die in Kernkraftwerken oder in Laboratorien und Anlagen arbeiten, in denen mit Radionukliden umgegangen wird, oder die als Bewohner in Gebieten leben, die durch natürlich vorkommende oder künstliche Radionuklide kontaminiert sein können.
Zuständig ist das GUK 967.2 „Aktivitätsmessgeräte für den Strahlenschutz“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Georg Vogel