Dieser Entwurf behandelt die Sicherheit von Mikrowellenkochgeräten, die für den Hausgebrauch bestimmt sind und deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt.
Neben der klaren Differenzierung zwischen gewerblichen Mikrowellenkochgeräten und solchen, die in haushaltsähnlicher Umgebung eingesetzt werden, wurden Anforderungen für Mikrowellenkochgeräte in einen neuen Anhang BB aufgenommen, die auf Schiffen eingesetzt werden. Weiterhin wurde der Verschmutzungsgrad bei kombinierten Geräten geklärt, sowie die Lebensdauerprüfung für Türaufhängungen rationalisiert. Schlussendlich fand eine redaktionelle Berichtigung in Unterabschnitt AA.19 statt.
Zuständig ist das UK 511.2 „Herde und Mikrowellengeräte“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
K. H. Panitz