Dieses Projekt gilt für die Sicherheit elektrisch betriebener Mundpflegegeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt.
Mit diesem Entwurf wird die Benutzung von Zahnbürsten durch Kinder sowie durch Personen mit reduzierten physischen, sensorischen oder mentalen Fähigkeiten nach entsprechender Unterweisung oder unter Aufsicht erlaubt. Bei Mundduschen wird der genannte Benutzerkreis bei Kindern auf Kinder ab acht Jahren eingeschränkt.
Zuständig ist das UK 511.10 „Kleingeräte“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
K. H. Panitz