Die weitverbreitete Anwendung von elektrotechnischen Produkten hat die Aufmerksamkeit verstärkt auf deren Auswirkungen auf die Umwelt gelenkt. Weltweit hat das in vielen Ländern zur Anpassung von Rechtsvorschriften geführt, die Abfälle, Stoffe und Energieverbrauch von elektrotechnischen Produkten betreffen.
Die Verwendung von bestimmten Stoffen, wie z. B. Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd), sechswertigem Chrom [Cr(VI)] und deren Verbindungen, und von zwei Arten von bromierten Flammhemmern, polybromierte Biphenyle (PBB) [Polybrombiphenyle] und polybromierte Diphenylether (PBDE) [Polybromdiphenylether], mit Ausnahme von decabromiertem Diphenylether (DecaBDE) in elektrotechnischen Produkten, ist in geltenden und künftigen regionalen Vorschriften geregelt.
Diese internationale Norm legt die Bestimmung der Gehalte an Quecksilber (Hg) fest, die in elektrotechnischen Produkten enthalten sind. Diese Materialien sind Polymere, metallische Werkstoffe und Elektronik (z. B. Leiterplatten, Kaltlichtkathodenleuchten, Quecksilberschalter).
Diese Norm bezieht sich auf die Probe als den Gegenstand, der zu bearbeiten und zu messen ist. Die Art der Probe und die Art und Weise, in der diese zu beschaffen ist, wird von der Institution festgelegt, die die Prüfungen vornimmt. Ferner ist in IEC 62321-2 eine Anleitung zu finden, wie aus fertigen elektrotechnischen Produkten repräsentative Proben erhalten werden, um sie auf ihre Gehalte an regulierten Substanzen zu untersuchen.
Zuständig ist das K 135 "Erfassung von Stoffen in Produkten der Elektrotechnik" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.