Der Norm-Entwurf legt Anforderungen für Bodeneinbauleuchten fest, die elektrische Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis 1 000 V enthalten. Die Leuchten sind zum Einsatz in Innenraumanlagen oder in Anlagen im Freien bestimmt, wie z. B. in Gärten, Höfen, Fahrbahnen, Parkplätzen, Radwegen, Fußwegen, Fußgängerzonen, Schwimmbädern außerhalb der Bereiche für SELV, Kindergärten und ähnlichen Anwendungen.
Mit der Änderung 1 wird der für die Prüfung der statischen Belastbarkeit von Bodeneinbauleuchten zu verwendende Druckstempel neu spezifiziert, da sich der bisher festgelegte Gummistempel nach Bild 2 als nicht praxistauglich erwiesen hat.
Für den Norm-Entwurf ist das UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig.