Dieser Normentwurf gilt für die Sicherheit von Melkanlagen, die in Ställen und im Freien eingesetzt werden, und für in landwirtschaftlichen Betrieben gehaltenes Milchvieh, z. B. Kühe, ausgelegt sind, wobei die Bemessungsspannung der Melkanlage bei Einphasenbetrieb nicht über 250 V und bei anderem Betrieb nicht über 480 V liegt.
Die vorliegende Änderung enthält als wesentliche Modifikation die Verwendung eines neuen Bildzeichens, das darauf hinweist, dass Melkanlagen oder Baueinheiten, die nicht mit Schutzart IPX6 gekennzeichnet, nicht abgespritzt werden dürfen.
Zuständig ist das UK 531.2 „Landwirtschaftsgeräte“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.