Dieser Normentwurf behandelt die Sicherheit elektrischer Geräte zur Flüssigkeitserhitzung, die für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke vorgesehen sind, wobei deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt.
Gerätebeispiele, die in den Anwendungsbereich fallen sind: Kaffeebereiter, elektrische Kochtöpfe, Dampfdruckkochtöpfe, Wasserkessel, Eierkocher, Flaschenwärmer für Säuglingsnahrung, Joghurtbereiter und viele andere mehr. In diesem Normentwurf wurden hauptsächlich die Anforderungen für Sojamilchbereiter neu aufgenommen.
Zuständig ist das UK 511.10 "Kleingeräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.