Gegenüber DIN EN 62288:2009-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anpassung an IMO-Resolutionen die nach MSC.191(79) veröffentlicht wurden: IMO MSC.252(83), IMO MSC.302(87) und IMO A.1021(26). Das Ergebnis ist die Einführung eines Alert Konzepts und geeigneter neuer Anforderungen in 4.8
b) Die Einführung von Alert bezogenen Bildzeichen (Anhang F)
c) Die Definition für AIS-Informationen wurde in Kapitel 3 hinzugefügt
d) Die Definition für Bildhelligkeit wurde in Kapitel 3 hinzugefügt
e) Die Definition für Zweifelhafte Integrität wurde in Kapitel 3 hinzugefügt
f) Der Begriff Wichtiger Hinweis wurde in Kapitel 3 neu definiert
g) Die Definition für Hinweis wurde in Kapitel 3 hinzugefügt
h) Der Begriff Integrität wurde in Kapitel 3 neu definiert
i) Alle Referenzen zu IBS und zum zurückgezogenen IMO MSC 64(67) Annex 1:1996, Leistungsanforderungen für Integrierte Brückensysteme (IBS), wurden entfernt
j) Prüfverfahren wurden durchgesehen und ziemlich viele wurden von der Bewertung durch Beobachtung zur analytischen Bewertung geändert
k) Die Konsistenz des Layouts in 4.2.1 wurde neu definiert
l) Einführung von Anforderungen und Prüfverfahren für transflexive und reflexive Anzeigen in 4.3.1
m) Der 75% Grenzwert für nichtzentrierte Anzeigen bei Nicht-Radargeräten oder -betriebsarten wurde in 6.1.8.1 entfernt
n) Die minimale Größe für die maßstabsgetreue Umrissdarstellung vom eigenen Schiff und AIS Zielen wurde neu definiert (Anhang A)
o) AIS-AtoN-Symbole, AIS-SART-Symbol und Symbol für die Startposition der Kursänderungsmanövers wurden neu definiert (Anhang A)
p) Ein neues Symbol für SAR-Flugzeug wurde ergänzt (Anhang A)
q) Neue Symbole für weitere Symbole wie NAVTEX und AIS anwendungsspezifische Meldungen wurden ergänzt (Anhang A)
r) Für die verlustlose digitale Übertragung im Anhang D.6 wurde die Nutzung der Farbtoleranz ΔC* neu definiert
s) Die instrumentelle Verifikation der Farbtabellen ‚Dämmerung‘ und ‚Nacht‘ wurde im Anhang D.6 ergänzt
t) Einzelheiten zur Flimmerprüfung sind jetzt im Anhang D.7
u) Bildzeichen für die Steuerung bzgl.der Spannungsversorgung wurden in Tabelle E.3 neu definiert
v) Ein neuer informativer Anhang G wurde als Anleitung zur Auswahl geeigneter Prüfverfahren für darstellungsbezogene Anforderungen nach IEC 60945 ergänzt