Die Norm legt Anforderungen an fabrikfertige, metallgekapselte Schaltanlagen für Wechselstrom bei Bemessungsspannungen über 1 kV bis einschließlich 52 kV für Innenraum- und Freiluftaufstellung und für Betriebsfrequenzen bis einschließlich 60 Hz fest. Die Kapselungen können fest eingebaute oder herausnehmbare Bauteile enthalten und können zur Isolation mit Fluiden (Flüssigkeit oder Gas) gefüllt sein.
Obwohl diese Norm vorrangig für Dreiphasennetze vorgesehen ist, kann sie auch für Einphasen- oder Zweiphasennetze angewendet werden.
Diese Norm definiert mehrere Kategorien von metallgekapselten Schaltanlagen, die sich unterscheiden durch die Auswirkungen auf die Erhaltung des Netzbetriebes im Falle der Instandhaltung von Schaltanlagen und die Notwendigkeit und den Aufwand bei der Instandhaltung der Betriebsmittel.
Die Sicherheit einer Anlage ist das Ergebnis von Konstruktion, Ausführung und Koordination der Produkte, Errichtung und Betrieb.
Für metallgekapselte Schaltanlagen mit gasgefüllten Schotträumen wird der Konstruktionsdruck auf max. 300 kPa (Überdruck) begrenzt.
Gasgefüllte Schotträume mit einem Konstruktionsdruck über 300 kPa (Überdruck) sollten nach IEC 62271-203 konstruiert und geprüft werden.
An metallgekapselte Schaltanlagen für Sonderzwecke, z. B. in entzündlicher Atmosphäre, im Bergbau oder an Bord von Schiffen, können zusätzliche Anforderungen gestellt werden.
Bauteile, die in metallgekapselten Schaltanlagen enthalten sind, müssen nach den für sie geltenden Bestim¬mungen konstruiert und geprüft werden. Diese Norm ergänzt die Bestimmungen der einzelnen Bauteile hinsichtlich ihres Einbaus in Schaltanlagen.
Diese Norm schließt nicht aus, dass weitere Betriebsmittel in ein und derselben Kapselung enthalten sein können. In einem derartigen Fall muss jeder mögliche Einfluss dieses Betriebsmittels auf die Schaltanlage in Betracht gezogen werden.
Für Schaltanlagen mit Isolierstoff Kapselung gilt IEC 62271-201.
Diese Norm kann metallgekapselte Schaltanlagen für Spannungen über 52 kV, luftisoliert bei atmosphärischem Druck, einschließen, jedoch sind die Isolationspegel nach IEC 62271-1 zu beachten.
Gegenüber DIN EN 62271-200 (VDE 0671-200):2004-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Definitionen, Klassifikationen und Prüfmethoden wurden genauer festgelegt;
b) Kategorien LSC2A und LSC2B wurden klarer beschrieben und LSC2C wurde eine eigene Definition zugewiesen;
c) bestimmte Bemessungswerte wurden für Erdfehler eingeführt (4.5 bis 4.7);
d) feststoffisolierte Hochspannungsteile werden nicht mehr als eigene Schotträume betrachtet;
e) ein optionaler Bemessungswert „Kabelprüfspannung“ und die zugehörigen Anforderungen und Typprü¬fungen wurden eingeführt;
f) zum Nachweis der Lichtbogenklassifikationen, falls vom Hersteller angegeben, wird eine genauere Anleitung gegeben bezüglich des Prüfaufbaus, der Raumnachbildung und der Lichtbogenzündung;
g) eine einphasige Zündung Leiter gegen Erde ist ebenfalls in die Lichtbogenprüfung aufgenommen worden;
h) die Anhänge A und B wurden in Anhang AA und BB umbenannt.
Die Prüfschärfe der Lichtbogenprüfungen wurde ohne Änderungen beibehalten.
Zuständig ist das UK 432.2 „Typgeprüfte Hochspannungs-Schaltanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.