Das Ziel dieser IEC-Norm besteht darin, Sicherheitsunternehmen, Hersteller, Systemintegratoren, Installateure, Fachberater, Besitzer, Bediener, Versicherungen und die Polizei zu unterstützen, das Überwachungssystem vollständig und genau festzulegen. Diese Internationale Norm legt nicht die Art der Technologie für eine bestimmte Beobachtungsaufgabe fest.
Die vorliegende ICE-Norm legt die Mindestanforderungen fest und gibt Empfehlungen für VSS-Systeme in Sicherheitsanwendungen. Diese Norm legt die minimalen Leistungs- und Funktionsanforderungen für Videoüberwachungsanlagen fest, die zwischen Auftragnehmer, Polizei (wenn zutreffend) und Auftraggeber in Form der Leistungsbeschreibung vereinbart werden, enthält aber keine Anforderungen an Entwurf, Planung, Installation, Prüfung, Betrieb oder Instandhaltung. Diese Norm schließt die Installation von fernüberwachten, detektoraktivierten VSS-Systemen aus.
Diese IEC-Norm gilt auch für VSS-Systeme, die Komponenten für die Detektion, die Auslösung, die Verbindung, die Steuerung, die Kommunikation und die Stromversorgung mit anderen Anwendungen gemeinsam nutzen. Der Betrieb von VSS-Systemen darf von anderen Anwendungen nicht negativ beeinflusst werden.
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.