Kurzdarstellung
Diese Norm enthält den Text des Schriftstücks IEC 61J/536/CD:2012. Das Schriftstück beinhaltet den Entwurf für die 1. Ausgabe der IEC 62784 „Besondere Anforderungen für Staubsauger und Entstauber mit dem Geräteschutzniveau Dc für die Aufnahme von Stäuben, die eine Explosionsgefahr darstellen“.
Die neue Publikation behandelt die Sicherheit von transportablen, mit einem Elektromotor betriebenen Staubsaugern und Entstaubern mit dem Geräteschutzniveau (EPL) Dc, die mit oder ohne Vorsatzgeräten für das Nass- oder Trockensaugen im gewerblichen Einsatz in Innen- und Außenbereichen zum Absaugen von brennbaren Stäuben in einer explosionsfähigen Staubatmosphäre vorgesehen sind.
Die in dieser Norm behandelten Geräte sind auch für nicht explosionsgefährdete Bereiche geeignet. Das Vorhandensein von brennbarem Staub weist nicht zwangsläufig auf Zone 22 nach IEC 60079-10-2 hin.
Die Geräte sind nicht mit einem Fahrantrieb ausgestattet. Folgende Energieversorgungssysteme werden abgedeckt:
- Netzgespeiste Motoren mit einer Bemessungsspannung bis 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte;
- batteriebetriebene Motoren.
Diese Norm deckt nicht die spezifischen, mit extremen Umgebungstemperaturen verbundenen, Gefahren, unter -20 °C oder über +40 °C, ab.
Zuständig ist das DKE/UK 511.14 "Gewerbliche Bodenreinigungsmaschinen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Die neue Publikation behandelt die Sicherheit von transportablen, mit einem Elektromotor betriebenen Staubsaugern und Entstaubern mit dem Geräteschutzniveau (EPL) Dc, die mit oder ohne Vorsatzgeräten für das Nass- oder Trockensaugen im gewerblichen Einsatz in Innen- und Außenbereichen zum Absaugen von brennbaren Stäuben in einer explosionsfähigen Staubatmosphäre vorgesehen sind.
Die in dieser Norm behandelten Geräte sind auch für nicht explosionsgefährdete Bereiche geeignet. Das Vorhandensein von brennbarem Staub weist nicht zwangsläufig auf Zone 22 nach IEC 60079-10-2 hin.
Die Geräte sind nicht mit einem Fahrantrieb ausgestattet. Folgende Energieversorgungssysteme werden abgedeckt:
- Netzgespeiste Motoren mit einer Bemessungsspannung bis 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte;
- batteriebetriebene Motoren.
Diese Norm deckt nicht die spezifischen, mit extremen Umgebungstemperaturen verbundenen, Gefahren, unter -20 °C oder über +40 °C, ab.
Zuständig ist das DKE/UK 511.14 "Gewerbliche Bodenreinigungsmaschinen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
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