Diese VDE-Anwendungsregel beschreibt die technischen Mindestanforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen mit direkter Messung und Betriebsströmen ≤ 63 A einschließlich Erzeugungsanlagen, die an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden, sowie deren Umgebungs¬bedingungen.
Der Zählerplatz wird u. a. für den Einsatz von Messsystemen gemäß §§ 21b – i und § 40 Energiewirtschafts¬gesetz (EnWG) beschrieben und Anwendungen aus den Bereichen Energieeffizienz, dezentrale Energieerzeugung, Elektromobilität und Energiespeicherung berücksichtigt.
Für diese VDE-Anwendungsregel ist die vom Lenkungskreis Nieder-/Mittelspannung gegründete Projektgruppe „Anforderungen an künftige Zählerplätze“ des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) zuständig.