Diese Internationale Norm stellt eine Reihe von genormten Verfahren zur Bestimmung der Gesamtverluste von HGÜ-Stromrichterstationen vor. Sie gilt für alle netzkommutierten Hochspannungsgleichstrom(HGÜ)-Stromrichterstationen, die für den Leistungsaustausch in Netzen von Energieversorgungsunternehmen verwendet werden. Die Norm setzt die Anwendung von 12-pulsigen Thyristorstromrichtern voraus, kann aber auch bei besonderer Beachtung von abweichenden Bedingungen für 6-pulsige Thyristorstromrichter verwendet werden.
Die Änderung 2 enthält einige wenige Modifikationen zur Klarstellung einzelner Sachverhalte und darüber hinaus die Ergänzung einer Erläuterung des Grundkonzeptes der Verlustbewertung im neuen informativen Anhang D.
Zuständig ist das DKE/K 331 "Leistungselektronik" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.