Diese Besonderen Festlegungen gelten für die Basissicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale von invasiven Blutdrucküberwachungsgeräten, wie sie auf Intensivstationen oder in Operationsräumen verwendet werden.
Invasive Blutdrucküberwachungsgeräte werden dort verwendet, wenn eine höhere Genauigkeit bei der Messung benötigt wird. Dafür wird im Regelfall ein blutiger Zugang (meist arteriell) zum Patienten benötigt.
Diese Besonderen Festlegungen gelten nicht für Katheterschläuche, Katheternadeln, Luer-Locks, Hähne und Hahnenbänke, die mit dem Dom verbunden sind.
Diese Besonderen Festlegungen gelten nicht für nicht-invasive Blutdrucküberwachungsgeräte, d.h. Geräte, die mit Blutdruckmanschetten ausgestattet sind und zyklisch pneumatisch aufgepumpt oder entlüftet werden.
Zuständig ist das DKE/UK 812.1 "Diagnostik" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.