Kurzdarstellung
Diese Internationale Norm legt technische und maßliche Anforderungen an Lampenfassungen für röhrenförmige Leuchtstofflampen und an Starterfassungen sowie die zur Feststellung der Sicherheit und des Sitzes der Lampen in den Lampenfassungen und der Starter in den Starterfassungen anzuwendenden Prüfverfahren fest.
Sie gilt für unabhängige Lampenfassungen und Einbau-Lampenfassungen für röhrenförmige Leuchtstofflam-pen mit Sockeln nach Anhang A sowie unabhängige Starterfassungen und Einbau-Starterfassungen für Star-ter nach IEC 60155 zur Verwendung in Wechselstromkreisen, deren Arbeitsspannung 1 000 V Effektivwert nicht überschreitet.
Sie gilt auch für Lampenfassungen für einseitig gesockelte Leuchtstofflampen, die mit einem Mantel und Fassungsdom ähnlich einer Lampenfassung mit Edisongewinde versehen sind (z. B. für G23 und G24 geso-ckelte Lampen). Solche Lampenfassungen müssen zusätzlich nach den folgenden Abschnitten und Unterab-schnitten der IEC 60238 geprüft werden: 8.4, 8.5, 8.6, 9.3, 10.7, Abschnitt 11, 12.2, 12.5, 12.6, 12.7, 13, 15.3, 15.4, 15.5 und 15.9.
Diese Norm gilt auch für Lampenfassungen, die Bestandteil der Leuchte oder zum Einbau in Geräte bestimmt sind. Sie erfasst nur die Anforderungen für die Lampenfassung. Für alle anderen Anforderungen, wie z. B. Schutz gegen elektrischen Schlag im Bereich der Anschlussklemmen, sollten die Anforderungen der entspre-chenden Gerätenorm beachtet und nach Einbau in das zugehörige Betriebsmittel geprüft werden, wenn dieses Betriebsmittel nach seiner eigenen Norm geprüft wird. Lampenfassungen zur alleinigen Verwendung durch Leuchtenhersteller sind nicht für den Einzelhandelsverkauf vorgesehen.
Die Norm ist außer den oben ausdrücklich erwähnten Fassungstypen auch für andere Lampenfassungen und Starterfassungen sowie für Lampen-Anschlusselemente anwendbar, soweit dies vernünftig erscheint.
Zuständig ist das DKE/UK 521.2 "Lampensockel und -fassungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Sie gilt für unabhängige Lampenfassungen und Einbau-Lampenfassungen für röhrenförmige Leuchtstofflam-pen mit Sockeln nach Anhang A sowie unabhängige Starterfassungen und Einbau-Starterfassungen für Star-ter nach IEC 60155 zur Verwendung in Wechselstromkreisen, deren Arbeitsspannung 1 000 V Effektivwert nicht überschreitet.
Sie gilt auch für Lampenfassungen für einseitig gesockelte Leuchtstofflampen, die mit einem Mantel und Fassungsdom ähnlich einer Lampenfassung mit Edisongewinde versehen sind (z. B. für G23 und G24 geso-ckelte Lampen). Solche Lampenfassungen müssen zusätzlich nach den folgenden Abschnitten und Unterab-schnitten der IEC 60238 geprüft werden: 8.4, 8.5, 8.6, 9.3, 10.7, Abschnitt 11, 12.2, 12.5, 12.6, 12.7, 13, 15.3, 15.4, 15.5 und 15.9.
Diese Norm gilt auch für Lampenfassungen, die Bestandteil der Leuchte oder zum Einbau in Geräte bestimmt sind. Sie erfasst nur die Anforderungen für die Lampenfassung. Für alle anderen Anforderungen, wie z. B. Schutz gegen elektrischen Schlag im Bereich der Anschlussklemmen, sollten die Anforderungen der entspre-chenden Gerätenorm beachtet und nach Einbau in das zugehörige Betriebsmittel geprüft werden, wenn dieses Betriebsmittel nach seiner eigenen Norm geprüft wird. Lampenfassungen zur alleinigen Verwendung durch Leuchtenhersteller sind nicht für den Einzelhandelsverkauf vorgesehen.
Die Norm ist außer den oben ausdrücklich erwähnten Fassungstypen auch für andere Lampenfassungen und Starterfassungen sowie für Lampen-Anschlusselemente anwendbar, soweit dies vernünftig erscheint.
Zuständig ist das DKE/UK 521.2 "Lampensockel und -fassungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60400 (VDE 0616-3):2011-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Die vom Hersteller für eine Fassung mitzuliefernden Anweisungen sind in 7.3 um eine Anmerkung ergänzt worden. Die Angabe des zulässigen Winkelversatzes des Fassungspaares zueinander entfällt.
b) Die Prüfung der Aufschriften in 7.6 wurde geändert.
c) Der letzte Absatz in 18.1 zur Beurteilung von Rissen wurde gestrichen.
a) Die vom Hersteller für eine Fassung mitzuliefernden Anweisungen sind in 7.3 um eine Anmerkung ergänzt worden. Die Angabe des zulässigen Winkelversatzes des Fassungspaares zueinander entfällt.
b) Die Prüfung der Aufschriften in 7.6 wurde geändert.
c) Der letzte Absatz in 18.1 zur Beurteilung von Rissen wurde gestrichen.
Beziehungen
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