Diese Norm dient zur Unterrichtung der Personen, die für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung in elektrischen Anlagen und in deren Nähe zuständig sind.
Die in dieser Norm angegebenen Werte der Mindestabstände für Annäherung und Löschmitteleinsatz gelten nicht für Anlagen mit Nennspannungen bis AC 50 V (Wechselspannung) / DC 120 V (Gleichspannung). Die Norm gilt nicht für die Errichtung und den Betrieb ortsfester Löschanlagen, für Beregnungsanlagen, Wasserwerfer und dergleichen sowie für besondere Löschmaßnahmen, wie z. B. das Fluten von Kabelkanälen mit Wasser oder Schaum.
Zuständig ist das DKE/K 213 "Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.