Dieser Entwurf der Änderung 3 zur Internationalen Norm CISPR 16-2-3:2010 sieht vor, Festlegungen zur Korrektur des Messwerts hinzuzufügen, wenn das elektrische Feld in einer anderen als der vorgegebenen Entfernung von der Begrenzung des Prüflings gemessen wird. Bei einer Messung der elektromagnetischen Störaussendung wird die elektrische Feldstärke in einer vorgegebenen Entfernung von der Umgrenzung des Prüflings gefordert. Die Messentfernung wird zwischen dem Bezugspunkt der Antenne und der Begrenzung des Prüflings gemessen. Im Falle eines Unterschieds zwischen dem Antennenbezugspunkt und dem Phasenzentrum der Antenne kann ein Korrekturfaktor angewendet werden, um die Feldstärke bei der Messentfernung zu erhalten. Ursache für diese Abweichung der Messentfernung bilden Schwankungen oder Abweichungen des Phasenzentrums z. B. bei logarithmisch-periodischen Dipolantennen (LPDA-Antennen) und des logarithmisch-periodischen Teils von Hybridantennen. Diese Festlegungen waren bereits im Entwurf DIN EN 55016-2-3/A2 (VDE 0877-16-2-3/A2):2012-04 vorgestellt worden, wurden jedoch seinerzeit nicht angenommen und als Ergebnis zurückgestellt. Sie werden nun im Rahmen der geplanten Änderung 3 weiterverfolgt.
Ferner sind Änderungen bei den Definitionen Freifeldmessplatz, Voll- und Halbabsorberkammer geplant und redaktionelle Änderungen an einzelnen Textstellen der Norm.
Die Internationale Norm CISPR 16-2-3 enthält Festlegungen zur Messung von hochfrequenten gestrahlten Störaussendungen von elektrischen und elektronischen Geräten bzw. Einrichtungen im Frequenzbereich von 1 GHz bis 18 GHz. Sie wurde als EN 55016-2-3 in das europäische Normenwerk übernommen und ihre deutsche Fassung wurde als DIN EN 55016-2-3 (VDE 0877-16-2-3) veröffentlicht.
Zuständig ist das DKE/UK 767.4 "Geräte und Verfahren zum Messen von elektromagnetischen Aussendungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.