Dieser Teil von IEC 61191 legt Anforderungen an die Montage von Lötstützpunkten fest. Die Anforderungen betreffen Baugruppen, die ausschließlich Verbindungsstrukturen mit Lötstützpunkten/Drähten aufweisen, oder Teilbereiche mit Lötstützpunkten/Drähten von Baugruppen, die weitere verwandte Techniken (z. B. Oberflächen-, Durchsteck-, Chipmontage) umfassen. Diese Norm berücksichtigt, dass elektrische und elektronische Baugruppen nach dem vorgesehenen Endgebrauch eingeteilt werden. Es sind drei allgemeine Endproduktstufen festgelegt worden, um Unterschiede der Produzierbarkeit, Komplexität, Funktionsanforderungen und der Nachweis-(Kontroll-/Prüfungs-)Häufigkeit wiederzugeben. Es handelt sich um die Endproduktstufen Stufe A - Elektronische Produkte für den allgemeinen Gebrauch - entspricht der Klasse 1 nach IPC A 610, Stufe B - Elektronische Produkte für spezielle Anwendungen - entspricht der Klasse 2 nach IPC A 610 und Stufe C - Elektronische Produkte für höchste Anforderungen - entspricht der Klasse 3 nach IPC A 610. Der Anwender der Baugruppen ist für die Festlegung der Stufe verantwortlich, in die das Produkt eingeordnet wird. Die erforderliche Stufe muss im Vertrag festgelegt werden, und es müssen alle Ausnahmen oder zusätzlichen Anforderungen für die Kenngrößen, falls zutreffend, angegeben werden.
Bei der Vorbereitung der Drähte und Kabel müssen die Drähte oder andere Anschlüsse ausreichend abisoliert werden, damit isolierungsfreie Längen wie festgelegt vorhanden sind. Chemische Abisoliermittel dürfen nur für Volldrähte eingesetzt werden und müssen neutralisiert oder vor dem Löten entfernt werden. Beim Abisolieren ist darauf zu achten, dass Einkerbungen oder andere Schäden an den Drähten oder der verbleibenden Isolierung vermieden werden. Für Baugruppen der Stufe A oder Stufe B darf die Anzahl der beschädigten oder durchtrennten Einzeldrähte in einer Litze die Grenzwerte nach Tabelle 1 nicht überschreiten. Bei Drähten, die mit einer Spannung von 6 kV oder mehr betrieben werden, oder Baugruppen der Stufe C dürfen keine gebrochenen Einzeldrähte vorhanden sein. Eingekerbte Einzeldrähte müssen wie in Tabelle 1 angegeben sein. Verfärbungen der Isolierung beim thermischen Abisolieren sind zulässig.
Gegenüber der vorherigen Ausgabe wurden die Anforderungen wurden entsprechend den Annahmekriterien nach IPC-A-610F aktualisiert.
Zuständig ist das DKE/K 682 "Montageverfahren für elektronische Baugruppen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.