Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen fest, die in Gebäuden installiert sind und die exklusive oder nicht-exklusive leitungsgebundene Verbindungen oder drahtlose Verbindungen verwenden. Die Norm beinhaltet keine Anforderungen an EMA/ÜMA für den Außenbereich. Diese Anforderungen gelten auch für Anlageteile von EMA/ÜMA, die in Gebäuden installiert sind, die üblicherweise am Außenbereich eines Gebäudes montiert sind. BEISPIEL: zusätzliche Bedieneinrichtung oder Signalgeber.
Diese Norm legt Leistungsanforderungen für installierte EMA/ÜMA fest, enthält aber keine Anforderungen an Projektierung, Planung, Installation, Betrieb oder Instandhaltung.
Diese Anforderungen gelten auch für EMA/ÜMA, die Mittel der Erkennung, Auslösung, Verbindung, Steuerung, Kommunikation und Energieversorgungen mit anderen Anwendungen teilen. Der Betrieb von EMA/ÜMA darf nicht von anderen Anwendungen negativ beeinflusst werden.
Anforderungen an EMA/ÜMA Anlageteile sind entsprechend den Umweltklassen festgelegt. Diese Klassifizierung beschreibt die Umweltbedingungen, bei denen ein bestimmungsgemäßer Betrieb der EMA/ÜMA Anlageteile erwartet werden kann. Wenn die Anforderungen der vier Umweltklassen aufgrund extremer Bedingungen, die in bestimmten geographischen Gebieten erfahrungsgemäß auftreten, nicht ausreichend sind, gelten die in Anhang A aufgeführten besonderen Nationale Bedingungen.
Diese konsolidierte Fassung enthält die Änderungen A1 und A2.
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.