Die Reihe Internationaler Normen, abgedeckt durch die Teile 3-10, 3-21, 3-22, 3-23, 3-24 und 3-25 von IEC 60332, legt Prüfverfahren für die Bewertung der Brandausbreitung unter definierten Bedingungen vertikal montierter, gebündelter, elektrischer oder optischer Kabel oder Leitungen fest.
Für die Zwecke dieser Norm umfasst der Begriff „elektrische Leitung oder Kabel“ alle Kabel oder Leitungen mit isolierten Metallleitern für die Übertragung von Energie oder Signalen.
Dieser Teil der IEC 60332 legt die Prüfvorrichtung, ihre Anordnung und Kalibrierung fest.
Die Prüfung ist als Typprüfung vorgesehen. Die Anforderungen für die Auswahl der zu prüfenden Kabel oder Leitungen sind in Anhang A festgelegt. Die Flammenausbreitung wird als Länge der Beschädigung der Kabel- oder Leitungsprobe gemessen. Das Verfahren kann verwendet werden, um die Fähigkeit des Kabels oder der Leitung, die Flammenausbreitung zu begrenzen, zu beweisen.
Dieser Teil von IEC 60332 behandelt die Prüfart A F/R und gilt nur für Kabel oder Leitungen mit Leiternenn¬querschnitten größer 35 mm2, die mit Abstand auf der Vorder- und der Rückseite der Prüfleiter installiert sind, um ein nominales Volumen an nicht-metallenem Werkstoff von 7 l je Meter der Probe zu erreichen. Die Dauer der Flammenbeaufschlagung beträgt 40 min. Dieses Verfahren der Aufleiterung ist für spezielle Kabel- oder Leitungsbauarten gedacht, die, sofern in der Kabel- oder Leitungsspezifikation gefordert, in besonderen Installationen verwendet werden. Die Prüfart A F/R ist nicht für die allgemeine Verwendung vorgesehen.
Zuständig ist das DKE/UK 411.2 "Isolierte Starkstromleitungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.