Kurzdarstellung
Diese Norm dient zur Unterrichtung der Personen, die für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung in elektrischen Anlagen und in deren Nähe zuständig sind.
Die in dieser Norm angegebenen Werte der Mindestabstände für Annäherung und Löschmitteleinsatz gelten nicht für Anlagen mit Nennspannungen bis AC 50 V (Wechselspannung) / DC 120 V (Gleichspannung).
Im jetzigen Norm-Entwurf wird das Löschen von Lithium-Ionen-Akkumulatoren berücksichtigt.
Lithium-Ionen-Akkumulatoren sind vor allem anzutreffen:
- bei elektromobilen Anwendungen (z. B. Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen, Pedelecs)
- in stationären Speichern (z. B. Haushaltsspeichern in Verbindung mit PV-Anlagen, Quartierspeichern und Großspeichern der Netzbetreiber)
- in Lagerstätten (z. B. Produktion, Handel, Entsorgung).
Von Lithium-Ionen-Akkumulatoren können insbesondere folgende Gefährdungen ausgehen:
- elektrische (z. B. Rückspannung in die Elektroinstallation trotz Trennung vom örtlichen Stromversorgungsnetz)
- thermische (z. B. extreme Brandausbreitung)
- chemische (z. B. Flusssäure, giftige und brennbare Gase).
Diese vorstehend genannten Gefährdungen können auch zeitverzögert bis zu mehrere Stunden nach einer Schadenseinwirkung auftreten.
Auslöser eines Schadensereignisses können z. B. sein: Blitzeinschlag, Überspannung, Überschwemmung, Brand, mechanische Einwirkung.
Zuständig ist das DKE/K 213 "Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Die in dieser Norm angegebenen Werte der Mindestabstände für Annäherung und Löschmitteleinsatz gelten nicht für Anlagen mit Nennspannungen bis AC 50 V (Wechselspannung) / DC 120 V (Gleichspannung).
Im jetzigen Norm-Entwurf wird das Löschen von Lithium-Ionen-Akkumulatoren berücksichtigt.
Lithium-Ionen-Akkumulatoren sind vor allem anzutreffen:
- bei elektromobilen Anwendungen (z. B. Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen, Pedelecs)
- in stationären Speichern (z. B. Haushaltsspeichern in Verbindung mit PV-Anlagen, Quartierspeichern und Großspeichern der Netzbetreiber)
- in Lagerstätten (z. B. Produktion, Handel, Entsorgung).
Von Lithium-Ionen-Akkumulatoren können insbesondere folgende Gefährdungen ausgehen:
- elektrische (z. B. Rückspannung in die Elektroinstallation trotz Trennung vom örtlichen Stromversorgungsnetz)
- thermische (z. B. extreme Brandausbreitung)
- chemische (z. B. Flusssäure, giftige und brennbare Gase).
Diese vorstehend genannten Gefährdungen können auch zeitverzögert bis zu mehrere Stunden nach einer Schadenseinwirkung auftreten.
Auslöser eines Schadensereignisses können z. B. sein: Blitzeinschlag, Überspannung, Überschwemmung, Brand, mechanische Einwirkung.
Zuständig ist das DKE/K 213 "Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN VDE 0132 (VDE 0132):2015-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) 5.1.3 "Maßnahmen bei Überflutung zur Sicherstellung der Personensicherheit" redaktionell geändert;
b) 5.1.5 "Besondere Maßnahmen bei Lithium-Ionen-Akkumulatoren" neu aufgenommen.
a) 5.1.3 "Maßnahmen bei Überflutung zur Sicherstellung der Personensicherheit" redaktionell geändert;
b) 5.1.5 "Besondere Maßnahmen bei Lithium-Ionen-Akkumulatoren" neu aufgenommen.
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Ersatz für:
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