DIN EN 61098 (VDE 0493-2-2) gilt für Kontaminationswarn- und Überwachungseinrichtungen, die für die Überwachung radioaktiver Oberflächenkontaminationen von bekleideten oder unbekleideten Personen verwendet werden. Sie gilt nur für solche Einrichtungen, bei denen der Benutzer keine weiteren Handlungen vornimmt, als sich und/oder seine Hände und Füße den Detektoren darzubieten.
Sie gilt für die Ganzkörperüberwachung einschließlich des Kopfes, der Hände und der Füße. Bestimmte Abschnitte dieser Norm sind jedoch auch für Einrichtungen anwendbar, die für die Überwachung der radioaktiven Kontamination nur von Händen und/oder Füßen vorgesehen sind.
Die kleinste nachweisbare Oberflächenemissionsrate ist davon abhängig, an welcher Stelle des Körpers sich die zu messende Quelle befindet. Um einen Anhalt für die Leistungsfähigkeit der Monitore anzugeben, ist eine mittlere kleinste nachweisbare Aktivität aus dem mittleren Ansprechvermögen zu bestimmen. Da auch das Untergrundsignal groß sein kann gegenüber dem von der zu messenden Aktivität verursachten Signal und dieser Untergrund keinesfalls konstant ist, müssen die Zeit- und Ortsabhängigkeit bei der Bestimmung der kleinsten nachweisbaren Oberflächenemissionsrate berücksichtigt werden.
Die in der Norm beschriebenen Prüfungen sind Typ- bzw. Stückprüfungen zur Charakterisierung der wesentlichen Eigenschaften der Monitore. Wenn vom Kunden gewünscht, können zusätzliche Prüfungen zur weiteren Charakterisierung des empfindlichen Volumens durchgeführt werden. Zwei Beispiele hierzu sind im neuen Anhang ZA der Norm angegeben.
Um den menschlichen Körper rundum abzudecken, ist es üblicherweise erforderlich, mehrere Detektorkanäle einzusetzen. Dabei treten Abstände zwischen den aktiven Flächen der Detektoren auf, in deren Bereich die Detektionsfähigkeit für Kontamination auf dem Körper deutlich geringer ist als im Zentrum der Detektoren. Die Auswirkungen dieser Abstände auf die Leistungsfähigkeit des Monitors können dadurch verringert werden, dass die Signale benachbarter Detektoren zusammengefasst werden.
Zuständig ist das GK 851 "Aktivitätsmessgeräte für den Strahlenschutz" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE, Gemeinschaftsgremium mit dem Normenausschuss Radiologie (NAR).