Dieser Norm-Entwurf enthält den Text des Schriftstücks IEC 61/5567/CDV:2017 und ändert die internationale Norm IEC 60335-2-75. Mit dieser Änderung wird im Anwendungsbereich die Anmerkung 104 ergänzt und damit klargestellt, das diese Norm nicht für gewerbliche Eisbereiter gilt. Gewerbliche Eisbereiter fallen in den Anwendungsbereich der IEC 60335-2-89 "Particular requirements for commercial refrigerating appliances with an incorporated or remote refrigerant unit or compressor".
Die Internationale Norm IEC 60335-2-75 behandelt die Sicherheit elektrisch betriebener gewerblicher Ausgabegeräte und Warenautomaten, die zur Bereitung und/oder Ausgabe von Speisen, Getränken und Verbraucher-Produkten dienen. Ihre Bemessungsspannung beträgt nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte. Sie gilt auch für gewerbliche, gasbeheizte elektrische betriebene Espresso-Kaffeemaschinen.
Beispiele für Geräte im Anwendungsbereich dieser Norm sind: großvolumige Tee- oder Kaffeemaschinen, Zigaretten-Automaten, gewerbliche Flüssigkeitserhitzer, Espresso-Kaffeemaschinen, Heiß- und Kaltgetränke-Automaten, Heißwasser-Ausgabegeräte, Speiseeis- und Schlagsahne-Ausgabegeräte, Eis-Ausgabegeräte, Zeitungs-, Audio- oder Video-Bänder- oder -Disc-Automaten, Warenautomaten für verpackte Speisen und Getränke, Warenautomaten mit Kühlsystemen, Kaffeemühlen. Diese Norm behandelt auch die Hygieneaspekte dieser Geräte.
Die Geräte können mehr als eine Funktion haben, für die andere Teile 2 der Normenreihe IEC 60335 gelten wie z. B. Kühlung (IEC 60335-2-24), Erwärmung durch Mikrowellen (IEC 60335-2-25), Kaffee mahlen (IEC 60335-2-64).
Zuständig ist das DKE/UK 511.11 "Motorische Geräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.