Diese Europäische Norm gilt für Energieversorgungen (EV) von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA), die in Gebäuden installiert sind. Sie schließt Geräte ein, die innerhalb oder außerhalb der überwachten Objekte installiert und die Innen oder im Freien montiert sind.
Die EV dürfen vollständig in einem eigenständigen Gehäuse untergebracht sein oder dürfen mit anderen Komponenten innerhalb einer EMA/ÜMA untergebracht sein, z. B. die Steuer- und Anzeigeeinrichtungen (CIE; en: control and indicating equipment).
Eine EMA/ÜMA darf eine oder mehrere EV verwenden.
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.