Diese Norm der Normenreihe VDE 0530 gilt für dreiphasige Synchronmaschinen mit einer Bemessungs-Scheinleistung von 1 kVA und größer. Die meisten der angegebenen Prüfverfahren sind für die Anwendung an Maschinen mit Erregung über Schleifringe und Bürsten gedacht. Bei Synchronmaschinen mit bürstenloser Erregung sind dagegen bei einigen der angegebenen Prüfungen besondere Maßnahmen zur Durchführung erforderlich. Für Maschinen mit Permanentmagnet-Erregung sind die beschriebenen Prüfungen nur eingeschränkt anwendbar. Ferner müssen Vorsichtsmaßnahmen gegen irreversible Entmagnetisierung getroffen werden. Die wesentlichen Änderungen sind:
- Die Bewertung der Methoden hinsichtlich der Eignung für permanentmagneterregte Synchronmaschinen;
- der Entfall von Methoden, welche nur selten angewandt werden;
- die Anpassung der Auswertungsmethoden hinsichtlich rechnergestützter Auswertung anstelle von grafischer.
Die angegebenen Prüfungen gelten nicht für Axialfeld-Maschinen und Sonderausführungen von Synchronmaschinen, wie Induktormaschinen, Transversalfluss-Maschinen und Reluktanzmaschinen. Diese Norm bedeutet nicht, dass einige oder alle beschriebenen Prüfungen an einer bestimmten Maschine durchgeführt werden müssen. Vielmehr sind die jeweils durchzuführenden Prüfungen zwischen Hersteller und Betreiber besonders zu vereinbaren.
Zuständig ist das DKE/K 311 "Drehende elektrische Maschinen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Zuständig ist das DKE/K 311 "Drehende elektrische Maschinen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.