Netzbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, qualifiziertes Personal und betriebliche Prozesse so vorzuhalten, dass der sichere Betrieb des Energieversorgungsnetzes gewährleistet ist. Die Kriterien hierfür sind in dieser VDE-Anwendungsregel zusammengefasst. Sie enthält Anforderungen an die Qualifikation des Personals und die Organisation für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen.
Ziel ist es, eine Grundlage zur sicheren Energieversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes zu schaffen.
Zuständig ist das DKE/LK_FNN_TeBe "FNN-Lenkungskreis Netztechnik/Netzbetrieb" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.