Dieser Entwurf legt die Mindestanforderungen für die Verbindungen und Kommunikation innerhalb einer Personen-Hilferufanlage fest. Eine Personen-Hilferufanlage stellt über 24 Stunden hinweg Einrichtungen für die Alarmauslösung, Identifizierung, Signalübertragung, den Alarmempfang, die Ereignisprotokollierung und das Gegensprechen (2-Wege-Sprachkommunikation) zur Verfügung, um Personen, die als hilfebedürftig gelten, zu beruhigen und ihnen Hilfe zu leisten. Die Personen-Hilferufanlage kann ein oder mehrere Auslösegeräte einschließen, die an eine örtliche Zentrale und/oder ein Übertragungsgerät über Verbindungen angeschlossen sind, deren Sicherheit und Integrität wesentlich für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Hilferufanlage sind.
Zuständig ist das DKE/K 713 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.