Diese Vornorm gilt für Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze (PNA-11). Sie nennt die Mindestanforderungen an Ausführung, Funktion und Prüfungen von Geräten für diese Personen-Notsignal-Anlagen.
Aufgabe einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA-11) ist es, für in Not geratene Personen bei Alleinarbeiten durch Auslösen und Übertragen von willensabhängigen und willensunabhängigen Personenalarmen unverzüglich Hilfe herbeizurufen sowie im Notfall zusätzlich eine Sprechverbindung aufzubauen. Der Personenalarm wird drahtlos zu einer Empfangseinrichtung (EE) übertragen.
Diese Vornorm gilt nicht für PNA nach DIN VDE V 0825-1 (VDE V 0825-1), in der Anforderungen an PNA unter Nutzung nicht öffentlicher Kommunikationsnetze beschrieben sind. Diese Vornorm gilt weiterhin nicht für Alarmanlagen nach den Normen der Reihe DIN EN 50130 (VDE 0830), für Gefahrenmeldeanlagen nach den Normen der Reihe DIN VDE 0833 (VDE 0833) und Rufanlagen nach den Normen der Reihe DIN VDE 0834 (VDE 0834).
Ebenfalls keine Anwendung findet diese Vornorm für PNA zur Absicherung von Personen bei Gefahr durch Übergriffe Dritter, da hier zumeist gegenteilige Anforderungen (z. B. stille Alarmierung, unauffällige Notsignaltaste, usw.) zur Deeskalation sinnvoll sind.
Diese Vornorm ersetzt nicht staatliche Arbeitsschutzvorschriften oder Vorschriften oder Regeln der gesetzlichen Unfallversicherungsträger sowie andere Anforderungen zum Arbeitsschutz.
Wenn eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA-11) nicht ausreichend ist, so dürfen diese nur ergänzend verwendet werden.