Diese Europäische Norm enthält den Text der CENELEC Änderung A11:2020-02 zur EN 62115:2020. Durch die eingearbeitete EN 62115:2005/A11:2020 werden die Abschnitte 2 „Anwendungsbereich“, 7 „Aufschriften und Anweisungen“, 9 „Erwärmung und unsachgemäßer Betrieb“, 14 „Aufbau“ und 20 „Strahlung, Giftigkeit und ähnliche Gefährdungen“ sowie die Anhänge ZZA und ZZB der EN 62115 geändert. Darüber hinaus wurde der Anhang ZA „Spielzeuge, die elektromagnetische Felder erzeugen“ hinzugefügt.
Die EN 62115 behandelt die Sicherheit von elektrischen Spielzeugen, die mindestens eine von Elektrizität abhängende Funktion besitzen. Sie gilt auch für elektrische Baukästen, für elektrisches Funktionsspielzeug, für Videospielzeuge und für elektrische Experimentierkästen. Sicherheitsaspekte von Spielzeugen oder Experimentierkästen aufgrund der Verwendung von Elektrizität (auch Funk, Datenübertragung und Strahlung) werden darin berücksichtigt und ggf. auf entsprechende Normen anderer Normungsgremien verwiesen. Sicherheitsaspekte, die nicht auf der Verwendung von Elektrizität beruhen, werden nicht behandelt. Spielzeug ist jedes Produkt, dass, ob ausschließlich oder nicht, zum Spielen für Kinder unter 14 Jahren konzipiert oder eindeutig dafür bestimmt ist.