Gegenüber DIN EN 55025 (VDE 0879-2):2018-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Erweiterung des im Anwendungsbereich (Abschnitt 1) angegebenen Frequenzbereichs auf 5 925 MHz und entsprechende Erhöhung der oberen Frequenzgrenze in relevanten Abschnitten (z. B. 4.3.4.1, 5.2.1);
b) Aktualisierung von normativen Verweisungen im Abschnitt 2;
c) Streichung der Definitionen 3.7, 3.8, 3.20 und 3.21 und Hinzufügung der neuen Definitionen 3.8, 3.11, 3.11.1 bis 3.11.4, 3.14, 3.17, 3.18, 3.19, 3.22, 3.27, 3.31, 3.32, 3.34 und 3.36;
d) Verschiebung der Festlegungen in 4.3.1 zur Verwendung von Bodenabsorbern bei Fahrzeugmessungen nach 4.3.4.1 bzw. bei Komponentenmessungen nach 4.3.4.2;
e) Aktualisierung der Tabelle 1 in 4.4.2 und der Tabelle 2 in 4.4.3 durch Hinzufügung von Angaben für die 4G-Technologie;
f) Hinzufügung einer Festlegung der Mindestmesszeit für Messungen mit FFT-basierten Messempfänger in 4.4.3;
g) in 4.5.2 und 4.5.3 Aufnahme einer Festlegung betreffend die Batteriespannung für Fahrzeuge mit 48 V Nennversorgungsspannung;
h) Hinzufügung von Festlegungen für elektrische Hybridfahrzeuge und Elektrofahrzeuge in 4.5.4;
i) Hinzufügung von 5.1;
j) in 5.4.3.4 Aufnahme einer Festlegung zur Verwendung der asymmetrischen Netznachbildung, wenn eine Ladestation bei der Messung verwendet wird;
k) in 5.5 Aktualisierung der Tabelle 4 und Hinzufügung der Tabelle 5 sowie der neuen Bilder 8a und 8d;
l) Hinzufügung in 6.3.1, dass die Messungen in einem Absorberraum oder in einem geschirmten Raum durchgeführt werden müssen und Hinzufügung in 6.3.2.1, dass der Prüfling mindestens 500 mm von jeder Wand der Messkammer entfernt sein muss;
m) Streichung in 6.3.3, dass der Prüfling unter typischen im Fahrzeug auftretenden Last- und anderen Bedingungen betrieben werden muss;
n) in 6.3.4 (vorher 6.3.3) Aktualisierung der Tabelle 6 (vorher Tabelle 5);
o) Hinzufügung in 6.4.3 (vorher 6.4.2), dass die Stromzange die Anforderungen der CISPR 16-1-2 bei Frequenzen unterhalb 200 MHz erfüllen muss, und Streichung der Festlegung, dass im Prüfplan die tatsächliche Konfiguration im Fahrzeug nachgebildet werden und festgelegt werden muss, ob eine ferne oder lokale Masseverbindung durchgeführt wird, dass ein isolierender Abstandshalter verwendet wird, und dass die elektrische Verbindung des Gehäuses des Prüflings mit der Bezugsmassefläche festgelegt werden muss;
p) in 6.4.4 (vorher 6.4.3) Aktualisierung der Tabelle 7 (vorher Tabelle 6);
q) Streichung in 6.5.3, dass der Prüfling unter typischen im Fahrzeug auftretenden Last- und anderen Bedingungen betrieben werden muss;
r) in 6.5.4 Aktualisierung der Tabelle 8 (vorher Tabelle 7) und Hinzufügung der Tabelle 9 sowie der neuen Bilder 19a und 19d;
s) Streichung von 6.6 sowie des zugehörigen Anhangs F und Anpassung der Nummern der jeweils nachfolgenden Abschnitte bzw. Anhänge;
t) Hinzufügung von Festlegungen für Hochspannungs- und Gleichstrom-Netznachbildungen im Anhang E sowie von Bild E.6 betreffend Gleichstrom-Netznachbildungen für den Ladebetrieb;
u) Zusammenfassung von E.3.1 und E.3.2 in E.3 und Hinzufügung von E.4.5;
v) in F.4 (vorher G.4) Aktualisierung der Tabelle F.1 (vorher Tabelle G.1);
w) Streichung der Bezugnahme auf geschirmte Stromversorgungssysteme in Anhang H (vorher Anhang I), so dass auch ungeschirmte Systeme betrachtet werden;
x) Hinzufügung von Abschnitt H.2 sowie von Bild H.3 in H.3.2 (abgeleitet aus dem Bild H.4, welches dem bisherigen Bild I.3 entspricht); ferner Aktualisierung der Tabelle H.1 (vorher Tabelle I.1) in H.3.3 (vorher I.2.3);
y) Hinzufügung von Bild H.7 in H.4.2 (abgeleitet aus dem Bild H.8, welches dem bisherigen Bild I.6 entspricht) und von Bild H.12 in H.5.2 (abgeleitet aus dem Bild H.11, welches dem bisherigen Bild I.9 entspricht;
z) Streichung des Referenzmessplatzverfahrens in Anhang I, I.1 (vorher Anhang J, J.1); dadurch bedingt auch Streichung von I.2 (vorher J.2).