Für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles ist eine Person erforderlich, die diese Anforderungen erfüllt. Grundsätzlich ist dazu der Abschluss einer Berufsausbildung zum Techniker/in, zum Meister/in oder durch den Abschluss als Ingenieur/in (Diplom, Bachelor, Master) Voraussetzung.
DIN VDE 0105‐100 verwendet den Begriff der VEFK bewusst nicht, da die Norm sich grundsätzlich nicht mit aufbauorganisatorischen Festlegungen befasst. Ausgehend von den vielfältigen Diskussionen in den unterschiedlichsten Fachkreisen zur VEFK hat das Expertengremium DKE/K 224 als Herausgeber der Normen DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105‐100 eine Klarstellung zum Begriff der VEFK veröffentlicht.
Die Klarstellung ist Teil der VDE Schriftenreihe Band 13 „Betrieb von elektrischen Anlagen - Erläuterungen zu DIN VDE 0105-100“. Dieses Fachbuch beinhaltet über die Norm DIN VDE 0105-100 hinaus hilfreiche Erläuterungen des Expertengremiums DKE/K 224 sowie Praxisbeispiele, unter anderem auch in Bezug auf die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.
Die Klarstellung zur Abgrenzung des Begriffs der VEFK ist unter folgendem Kurzlink abrufbar: dke.de/vefk-klarstellung-download