Das für die Bearbeitung des Norm-Projekts zuständige Fachreferat der DKE wird Ihnen mit der Bestätigung des Eingangs Ihrer Stellungnahme auch das voraussichtliche Datum und den Ort mitteilen, an dem das zuständige Gremium die Stellungnahmen zu dem Norm-Entwurf behandeln wird. Sie sind damit eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen, um Ihre Stellungnahme persönlich zu erläutern und zu vertreten. (Reisekosten und andere Kosten im Zusammenhang mit dieser „Einspruchsberatung“ werden von der DKE nicht erstattet.)
Gemäß DIN 820 und VDE 0022 weisen wir darauf hin, dass Sie mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme zu einem Norm-Entwurf am Normungsprozess beteiligt sind und sich den folgenden allgemeinen Regeln für die Normungsarbeit unterwerfen:
- Die Normungsarbeit der DKE beruht auf der Gemeinschaftsarbeit aller jeweils Beteiligten zum Wohl der Allgemeinheit.
- Die Urhebernutzungsrechte hinsichtlich der Ergebnisse der elektrotechnischen Normungsarbeit der DKE werden bei DIN Normen ohne VDE Klassifikation von DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und bei Normen mit VDE Klassifikation gemeinschaftlich von DIN und dem VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. wahrgenommen.
- Die am Normungsprozess Beteiligten treten die ihnen aus ihrer Mitwirkung an dem Normungsvorschlag/-verfahren erwachsenden Urhebernutzungsrechte an DIN und den VDE ab.
- Erfasst werden die Urhebernutzungsrechte im In- und Ausland, insbesondere im Blick auf die europäische und internationale Normungsarbeit.
- DIN und der VDE sind berechtigt, die ihnen eingeräumten Rechte zu übertragen und abgeleitete Rechte einzuräumen, ohne dass es der jeweils besonderen Zustimmung der an der Normungsarbeit Beteiligten bedarf.
- Die für die Kommentierung von IEC und CENELEC Entwurfs-Dokumenten genutzten Formulare stehen den Mitarbeitern der DKE Gremien im Gremienportal unter „Formulare und Werkzeuge“ zur Verfügung.