Batterie Energiespeicher
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02.03.2021 Kurzinformation

DKE Positionspapier zur neuen Batterie-Verordnung der Europäischen Kommission

In ihrem aktuellen Positionspapier bezieht die DKE Stellung zu der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen EU-Verordnung zum Thema Batterien und Altbatterien.

Batterietechnologien spielen eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und leisten einen wichtigen Beitrag zu Energiespeicherlösungen, sowohl für Haushalts- als auch für Netzanwendungen. Die Verwendung von Batterien zur Energiespeicherung hat sich mit der Digitalisierung zunehmend verbreitet und wird angesichts der Energiewende auch in Zukunft weiter rasant steigen – beispielsweise durch die sich stetig weiter entwickelnde Elektromobilität, bei der Batterien in Elektroautos zum Ziel einer emissionsfreien Mobilität verbaut werden.

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Uwe Junglas
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Mit der vorgeschlagenen EU-Verordnung zu Batterien und Altbatterien weitet die Europäische Kommission die bestehende Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren weiter aus und reagiert damit auf die Forderung nach einer Überarbeitung und Ausweitung der EU-Gesetzgebung auf den gesamten Lebenszyklus von Batterien zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zirkulären Wertschöpfung.

Bisher konzentrierte sich die bestehende Richtlinie 2006/66/EG hauptsächlich darauf die Umweltbelastung durch gefährliche Stoffe in Batterien zu minimieren und so zum Schutz, Erhaltung und Erhöhung der Qualität der Umwelt beizutragen. Dieser Fokus ist angesichts aktueller Entwicklungen und Herausforderungen wie technologischer Fortschritt, Klimawandel und Ressourcenverbrauch nicht mehr ausreichend. Die neuen Regelungen der EU-Verordnung zielen darauf ab, eine nachhaltige europäische Batteriewertschöpfungskette aufzubauen, die den gesamten Lebenszyklus – von der Rohstoffgewinnung über das Design und der Produktion bis zur Wiederverwendung und dem Recycling – umfasst.

Mit dem Positionspapier empfiehlt die DKE der Europäischen Kommission weitere Überarbeitungen der Verordnung, um unter anderem Missverständnisse zu vermeiden, inhaltliche Lücken zu schließen und einer bevorstehenden Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes für Batterien und Altbatterien vorzubeugen.

Die DKE fordert, in die Artikel 13, 59, 64 und 65 der neuen Verordnung neue Standardisierungsbereiche für die Kennzeichnung, den „Batteriepass“ sowie die Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von Batterien mit aufzunehmen.

Im Hinblick auf Artikel 16 der Batterie-Verordnung empfiehlt die DKE außerdem eine stärkere Fokussierung und Förderung der Einhaltung der EU-Verordnung 1025/2012 und des New Legislative Framework (NLF). Gemeinsam fördern diese die Erarbeitung europäischer Normen durch die europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI mit dem Ziel, der Produktharmonisierung und somit Förderung des Europäischen Binnenmarktes.

Das Positionspapier ist nur in englischer Sprache erhältlich.


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