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13.03.2025 Normauslegung

Aufbauen, Inbetriebnehmen und Betreiben von mobilen elektrischen Anlagen in der Veranstaltungstechnik

Das DKE Komitee 221 „Elektrische Anlagen und Schutz gegen elektrischen Schlag“ gibt Hinweise, welche Normen für mobile elektrische Anlagen der Veranstaltungstechnik, die vorübergehend errichtet und betrieben werden, anzuwenden sind.

Kontakt
Dirk Barthel
Zuständiges Gremium
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Die Verlautbarung im Wortlaut:

Das Aufbauen, Inbetriebnehmen und Betreiben von „mobilen elektrischen Anlagen der Veranstaltungstechnik“ (Sondernetze) sind elektrotechnische Tätigkeiten. Diese Sondernetze sind Energieverteilungen für alle Arten von Veranstaltungen und Produktionen, z. B. Konzerte, Open-Air-Veranstaltungen, TV-Produktionen oder Filmsets.

Diese Sondernetze werden ab der Übergabestelle getrennt vom allgemeinen Versorgungsnetz aufgebaut und betrieben.

Für diese Sondernetze sind Festlegungen in DIN-Normen des Normenausschusses für Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF 4, Beleuchtungs- und Energieverteilungssysteme) zu finden.

Aufgrund der Besonderheiten in der Veranstaltungstechnik sind die Anforderungen zum Aufbau und zur Inbetriebnahme von solchen mobilen elektrischen Anlagen in DIN 15767 „Veranstaltungstechnik – Energieversorgung in der Veranstaltungs- und Produktionstechnik“ festgelegt. Diese basieren auf den Anforderungen aus der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100). Hier sind insbesondere die Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag nach DIN VDE 0100‑410 (VDE 0100‑410) sowie die Anforderungen aus DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600), nach denen mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik geprüft werden, zu nennen.

Fest angeschlossene elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik, z. B. die Gebäudeinstallation in Veranstaltungsstätten, fallen dagegen grundsätzlich in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0100 (VDE 0100).

Der Betrieb aller elektrischen Anlagen richtet sich nach den Festlegungen aus DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100).


Anmerkung 1: Der IGVW Standard SQQ1 „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ definiert den fachlichen Qualifikationsumfang, der mit der Weiterbildung zur Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik erlangt wird. Er stellt ein Minimum dessen dar, mit dem die fachliche Qualifikation „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ erreicht wird. Entsprechend weitergebildete Personen sind nur für die dort beschriebenen Aufgaben und Tätigkeiten fachlich qualifiziert. Sie dürfen folglich auch nur für diese Tätigkeiten beauftragt werden.

Anmerkung 2: Die Tätigkeiten sind in den IGVW Standards SQQ1 „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ und SQP4 „Mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik“ umfassend beschrieben.

Anmerkung 3: Siehe „Veranstaltungstechnik - Elektrotechnische Qualifikation“
https://cdn.vbg.de/media/f6b04541c1744c2bada9fe7c27afad8b/dld:attachment/elektrofachkraft_fuer_veranstaltungstechnik.pdf   


Redaktioneller Hinweis:

Die im Text aufgeführten Normen und Standards können Sie beim VDE VERLAG erwerben.

Zum VDE VERLAG

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