Müssen metallene Bade- oder Duschwannen noch in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich einbezogen werden?
Nach Abschnitt 701.415.2 muss ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich nur noch durchgeführt werden, wenn ein „Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene“ (früher: „Hauptpotentialausgleich“) für die gesamte elektrische Anlage nicht vorhanden ist.
Der zusätzliche Schutzpotentialausgleich muss dann nach 701.415.2 durchgeführt werden.
Metallene Wannen müssen – wie schon nach der früheren Norm DIN VDE 0100-701 (VDE 0100 Teil 701):2002-02 mit Änderung DIN VDE 0100-701/A1 (VDE 0100 Teil 701/A1):2004-02 – nicht mehr in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich des Raums mit Badewanne oder Dusche einbezogen werden.
Begründung:
Metallene Wannen sind in der Auflistung des Abschnitts 701.415.2 nicht als anzuschließende fremde leitfähige Teile genannt.
Metallene Wannen können ein elektrisches Potential von irgendwoher in den Raum mit Badewanne oder Dusche nicht einführen, da sie nur in diesem einen Raum sind; sie gehören daher nicht zu den "fremden leitfähigen Teilen"; siehe hierzu DIN VDE 0100-200 (VDE 0100 Teil 200):2006-05, Abschnitt 826-12-11:
fremdes leitfähiges Teil
leitfähiges Teil, das nicht zur elektrischen Anlage gehört, das jedoch ein elektrisches Potential, im Allgemeinen das einer örtlichen Erde, einführen kann
Hinweis:
Es ist zulässig, metallene Wannen in den Schutzpotentialausgleich einzubeziehen, auch wenn dies nicht mehr gefordert ist. Es ist außerdem zulässig, eine Schutzpotentialausgleichsanlage zu errichten, auch wenn sie nicht gefordert ist.
Gibt es keine besondere Regelung für "Verbrauchsmittel" (Abschnitt 701.55) im Bereich 2?
Für den Bereich 2 gibt es keine Einschränkung bezüglich der Auswahl elektrischer Verbrauchsmittel; siehe Abschnitt 701.55, dort wird der Bereich 2 nicht behandelt.
Hinweise:
Im Abschnitt 701.512.2, „Äußere Einflüsse“ wird festgelegt, dass im Bereich 2 nur elektrische Betriebsmittel – und damit auch nur elektrische Verbrauchsmittel – mit mindestens der Schutzart IPX4 angewendet (errichtet) werden dürfen.
Einige Maßnahmen wirken sich generell auch auf elektrische Verbrauchsmittel in Bereich 2 aus, wie
- Schutztrennung mit mehreren elektrischen Verbrauchsmitteln nicht zulässig nach 701.413.1,
- Basisschutz bei Schutz durch Kleinspannung SELV oder PELV nach 701.414.2,
- zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA für alle Stromkreise, abgesehen von den Ausnahmen in 701.415.1,
- zusätzlicher Schutzpotentialausgleich – soweit noch gefordert – nach 701.415.2,
- Anforderungen an versorgende Kabel- und Leitungsanlagen nach 701.512.3 a).
Wieso gibt es in Räumen mit Dusche ohne Wanne keinen Bereich 2?
Die vergleichbaren Bereiche 1 und 2 bei Duschen mit Wanne wurden für das Nichtvorhandensein einer Wanne in einen vergrößerten Bereich 1 integriert (siehe 701.30.4, letzter Satz).
Was ist in Räumen mit Badewanne oder Dusche außerhalb der Bereiche 0, 1 und 2 zu beachten?
Außerhalb der Bereiche, jedoch noch im Raum mit Badewanne oder Dusche, sind vor allem folgende spezielle Anforderungen zu beachten:
- zusätzlicher Schutz der Stromkreise mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit 30 mA nach 701.415.1, soweit es sich nicht um die dort genannten Ausnahmen handelt,
- zusätzlicher Schutzpotentialausgleich nach 701.415.2, wenn ein Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (früher: „Hauptpotentialausgleich“) für die gesamte elektrische Anlage nicht vorhanden ist,
- Schutzarten höher als IPX0, wenn mit Spritzwasser, Strahlwasser (öffentliche Bäder) zu rechnen ist,
- Anforderungen an Kabel- und Leitungsanlagen nach 701.512.3 z. B. bezüglich zulässiger Stromkreise und der Restwanddicke.
- Errichtung von Schaltgeräten, Steuergeräten und Installationsgeräten, z. B. auf der Rückseite von Wänden, die den Raum mit Badewanne oder Dusche begrenzen, nach 701.512.3 b) und 701.512.4.
Gibt es Anforderungen zu Steckdosen?
Steckdosen sind Installationsgeräte, so dass für sie 701.512.4 "Errichten von Schaltgeräten, Steuergeräten und Installationsgeräten unter Berücksichtigung äußerer Einflüsse" mit restriktiven Anforderungen gilt.
Sind im Bereich 1 Abluftgeräte zulässig?
Sie dürfen als „Verbrauchsmittel für Lüftung“ im Bereich 1 nur errichtet werden, wenn sie fest angeschlossen sind. Sie müssen für die Errichtung nach Herstellerangaben für die Verwendung und Montage im Bereich 1 geeignet sein.
Wo werden weitere Praxisprobleme zur Anwendung der DIN VDE 0100-701 (VDE 0100 Teil 701):2008-10 behandelt?
VDE-Schriftenreihe Band 67a
Hörmann, W./Schröder, B./Schulze, B.
Errichten elektrischer Anlagen in Räumen mit Badewanne oder Dusche
Kommentar der DIN VDE 0100-701 (VDE 0100 Teil 701):2008-10
3., komplett überarbeitete Auflage 2010, 260 Seiten, DIN A5, kartoniert,
ISBN 978-3-8007-3134-3, Preis: 24,-- EUR