Zusammenspiel zwischen VDE Anwendungsregel und VDE Norm
Erneuerbare Energien, wie beispielsweise Photovoltaik, Windkraft, Kraft-Wärme-Maschinen und Blockheizkraftwerke, aber auch Biogasanlagen, speisen zunehmend in die Niederspannungsnetze ein und tragen somit auch zur Spannungshaltung bei. Daraus ergeben sich unmittelbar Anforderungen an deren Auslegung und Schnittstellen im Anlagen-Verbund. Eine Einspeisung erfolgt beispielsweise
- über eine Photovoltaikanlage auf dem privaten Hausdach,
- über eine Photovoltaikanlage auf Industriegebäuden oder
- über kleine Windenergieanlagen (Mikro-Windkraftwerke).
VDE-AR-N 4105 beschreibt als VDE Anwendungsregel wesentliche Aspekte hinsichtlich der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebs nach Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetz. Hierzu gehören unter anderem Anforderungen, um die Netzstabilität zu gewährleisten und Netzschwankungen zu vermeiden, oder auch die Integration von Energiespeichern ins Energienetz. Die Erarbeitung dieser VDE Anwendungsregel erfolgt bei VDE FNN.
DIN VDE V 0124-100 beschreibt als VDE Norm die Prüfungsanforderungen an Erzeugungseinheiten und damit an Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, die direkt an Niederspannungsnetze angeschlossen werden. Die Erarbeitung dieser VDE Norm erfolgt im Normungsgremium DKE/K 261.
Im direkten Zusammenspiel beschreibt somit die VDE Anwendungsregel das WAS und die VDE Norm das WIE. An einem konkreten Beispiel verdeutlicht: Die VDE Anwendungsregel legt einen Toleranzbereich für Frequenzschwankungen im Netz fest, wenn eine Erzeugungsanlage angeschlossen wird. Die VDE Norm beschreibt darauf aufbauend, wie die Frequenz zu messen ist, also mit welchen Verfahren und Toleranzen.