Die Entstehung einer Norm wird grundsätzlich durch den Geschäftsgang für die Normungsarbeit (DIN 820-4) definiert, kann aber je nach Art der Norm und Trägerorganisation im Detail abweichen. Deshalb wird der Prozess hier nur in seinen Grundzügen erläutert.
1. Normungsantrag/-idee einreichen
Jeder kann das Einleiten von Normungsarbeiten beantragen. Der zuständige Normenausschuss – für den Bereich der Elektrotechnik ist dies die DKE – entscheidet über die Annahme des Normungsantrages. Wird der Normungsantrag angenommen, so wird der Arbeitstitel der vorgesehenen Normungsaufgabe im DIN-Anzeiger für technische Regeln veröffentlicht.
2. Erarbeitung eines Normentwurfs
Vor einer endgültigen Norm-Veröffentlichtung wird ein Norm-Entwurf erarbeitet und der Öffentlichtkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Der Norm-Entwurf basiert entweder auf einem Vorschlag des Antragstellers oder wird mit ihm zusammen von einem Expertenkreis erarbeitet. Die weit überwiegende Mehrzahl der Norm-Entwürfe resultiert aus Entwürfen zu Internationalen oder Europäischen Normen, die zur Aufnahme ins Deutsche Normenwerk vorgeschlagen werden. Die DKE sorgt für die normgerechte redaktionelle Aufbereitung. Im Falle elektrotechnischer Sicherheitsnormen der DKE erfolgt die Kennzeichnung des Manuskriptes mit einer VDE Klassifikation.
3. Öffentliche Stellungnahme zum Norm-Entwurf
Das Erscheinen eines Norm-Entwurfes wird im DIN-Anzeiger für technische Regeln bekannt gegeben. Norm-Entwürfe kann jedermann beziehen und dazu innerhalb einer definierten Frist Vorschläge, Stellungnahmen oder Einsprüche einreichen und seine Position innerhalb der Gremien vertreten. Entscheidungen über endgültige Festlegungen für deutsche Normen oder Beiträge für die internationale oder europäische Normung werden grundsätzlich im Konsens getroffen. Die DKE vertritt die im Konsens gefundene deutsche Meinung zu den internationalen oder europäischen Normungsarbeiten in den entsprechenden Gremien auf internationaler und europäischer Ebene. Ergeben sich aus dem öffentlichen Einspruchsverfahren wesentliche Änderungen gegenüber dem Norm-Entwurf, wird ein weiterer Norm-Entwurf veröffentlicht, um der Öffentlichkeit noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4. Allgemeine Zustimmung: Fertigstellung der Norm zum Erwerb
Liegen keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Norm-Entwurf vor, verabschiedet das zuständige DKE Arbeitsgremium das Manuskript zur Veröffentlichung als Deutsche Norm. Der Veröffentlichung und einer dementsprechenden Aufnahme in das Deutsche Normenwerk, ggf. auch in das VDE Vorschriftenwerk, gehen wiederum detailliert geregelte Prüf- und Freigabeverfahren voraus, die den ordnungsgemäßen Ablauf beim Zustandekommen der Norm sicherstellen.