Grundsätzlich ist ein Blitzschutzsystem für viele Gebäudetypen, wie beispielsweise Wohngebäude unter 20 Metern Höhe, gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen und ist vermutlich bei vielen älteren Gebäuden vorhanden. In diesem Fall sind für das Gebäude immer die Blitzschutzmaßnahmen relevant, die zum Zeitpunkt der Errichtung galten.
Wenn ein Gebäude ein Blitzschutzsystem erhalten hat, für das es keine gesetzliche Forderung gab, besteht prinzipiell keine Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung durch eine Blitzschutz-Fachkraft. Aber auch diesen Blitzschutz-TÜV empfiehlt der VDE allen Immobilienbesitzern:
- Eine Sichtprüfung sollte alle zwei Jahre stattfinden.
- Eine Detailuntersuchung jeder einzelnen Blitzschutzanlagenkomponente sollte alle vier Jahre stattfinden.
Sie wird von Fachleuten, wie zum Beispiel von VDE geprüften Blitzschutz-Fachkräften, durchgeführt. Prüfer orientieren sich hierbei an der damals gültigen ABB-Richtlinie, VDE 0185-XXX oder bei Gebäuden, die später als 2006 errichtet wurden, an der DIN EN IEC 62305 beziehungsweise an der inhaltsgleichen VDE 0185-305-1 bis VDE 0185-305-4. Im Fokus der Prüfung stehen zwei Fragen:
- Findet der Blitz mehrere „gute“, durchgängige Wege vom Dach bis in die Erde?
- Befinden sich in der Nähe dieser Wege Leitungen oder Rohre aus Metall, zu denen es einen Überschlag geben könnte?
Damit ein Blitz auch sicher abgeleitet werden kann, darf an keiner Stelle ein Leitungsbruch, zum Beispiel wegen Korrosion oder Vandalismus, bestehen. Nur bei ausreichenden Abständen zu den Leitungen des Blitzschutzes verbleibt der Blitz im System. Vor allem der Schutz vor Überschlag des Blitzes sinkt in der Praxis oft durch nachträglich errichtete Satellitenempfangsanlagen oder Leuchten in der Nähe des Blitzschutzsystems. So entstehen häufig Sicherheitslücken durch nachgerüstete Technik im Gebäude. Bei älteren Anlagen gibt die Blitzschutz-Fachkraft immer auch Tipps für ein „Update“ des Blitzschutzsystems, mit dem für ältere Gebäude das heute gültige und hohe Schutzniveau hergestellt werden kann.