Die Grundlage für die fachliche Qualifikation einer Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den Abschluss einer der folgenden Berufsausbildungen im elektrotechnischen Tätigkeitsfeld dokumentiert (siehe auch DIN VDE 1000-10, Abschnitt 4.3):
- Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum Gesellen/zur Gesellin oder zum Facharbeiter/zur Facharbeiterin;
- Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker/zur staatlich geprüften Technikerin;
- Ausbildung zum Industriemeister/zur Industriemeisterin;
- Ausbildung zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin;
- Ausbildung zum Diplomingenieur/zur Diplomingenieurin, Bachelor oder Master.
Für den Einsatz als Elektrofachkraft in einem begrenzten Teilgebiet der Elektrotechnik darf im Ausnahmefall an die Stelle der fachlichen Ausbildung unter Beachtung der Durchführungsanweisungen zum § 2, Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 und 4 eine mehrjährige Tätigkeit mit entsprechender Qualifizierung in dem betreffenden Arbeitsgebiet treten. Die Beurteilung der Qualifikation muss durch eine dafür verantwortliche Elektrofachkraft erfolgen.
Dabei bleibt festzuhalten, dass es aufgrund der Vielfalt in der Elektrotechnik eine Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsaufgaben und Fachrichtungen ausgebildet und qualifiziert ist, in der Praxis nicht gibt. Eine abgeschlossene Berufsausbildung (siehe Auflistung zuvor) ist somit die Basis für die Qualifikation als Elektrofachkraft nur auf dem ausgebildeten Gebiet. Ein IT-Systemelektroniker kann beispielsweise nicht als Elektrofachkraft für Energieanlagen im Verteilnetz angesehen werden (und umgekehrt!).
Der Band 13 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Erläuterungen zu DIN VDE 0105-100“ der „VDE-Schriftenreihe – Normen verständlich“ beinhaltet über die Norm DIN VDE 0105-100 hinaus hilfreiche Erläuterungen des Expertengremiums DKE/K 224 sowie Praxisbeispiele, unter anderem auch in Bezug der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.