Nach der Definition müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um als elektrotechnisch unterwiesene Person tätig werden zu können:
- Unterrichtung durch eine Elektrofachkraft (EFK),
- Unterrichtung für die übertragenen Aufgaben,
- Unterrichtung über mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten,
- Information über notwendige Schutzeinrichtungen, persönliche Schutzausrüstung und Schutzmaßnahmen,
- Anlernen, soweit erforderlich.
Um einen Laien als EuP zu qualifizieren, bedarf es einer auf ein konkretes Aufgabengebiet bezogenen Unterrichtung durch eine EFK. Dies unterscheidet die elektrotechnisch unterwiesene Person von einem eingewiesenen Laien. Eine EuP hat demnach nur begrenzte elektrotechnische Kenntnisse. Mit dem Begriff „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ muss daher gedanklich immer der Zusatz „unterwiesen für bestimmte Aufgaben“ verbunden werden.
In DIN VDE 0105-100 sind weitere Festlegungen getroffen, welche Tätigkeiten auch von einer EuP im Rahmen ihrer Verantwortung ausgeführt werden dürfen. Der Band 13 („Betrieb von elektrischen Anlagen - Erläuterungen zu DIN VDE 0105-100“) der VDE Schriftenreihe beinhaltet über die Norm DIN VDE 0105-100 hinaus hilfreiche Erläuterungen des Gremiums DKE/K 224 sowie Praxisbeispiele, unter anderem zu den im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.