Anwendung der Niederspannungsrichtlinie im Alltag
Der Geltungsbereich lässt den Schluss zu, dass nahezu alle Elektrogeräte, die wir im Alltag verwenden, unter die Niederspannungsrichtline fallen.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Haartrockner, Rasierer
- Fernseher, Computer, Drucker
- Haushaltswaschmaschine, Spülmaschine, Kühlschrank
Darüber hinaus schließt die Niederspannungsrichtline Teile von Elektrogeräten wie Leuchtmittel, Leitungen und Kabel ein.
Die Niederspannungsrichtlinie richtet sich in Kapitel 2, Artikel 6 an alle Wirtschaftsakteure: Hersteller, Bevollmächtigte, Inverkehrbringer und Händler, deren Pflichten umfänglich beschrieben sind. Als Grundvoraussetzung gilt für alle Wirtschaftsakteure, ihren Sorgfaltspflichten und vor allem den aus dem Artikel 6 gebotenen Verkehrssicherungspflichten, für ihren jeweiligen Anteil nachzukommen.
Die in Anhang I festgelegten Sicherheitsziele sind genauso zu beachten, wie das in Anhang III festgelegte Konformitätsbewertungsverfahren (Modul A – Interne Fertigungskontrolle), dessen Grundlage der europäische Beschluss 768/2008 darstellt. Darin enthalten sind festgelegte Anforderungen, zum Beispiel auch eine geeignete Risikoanalyse und Risikobewertung zu leisten, wie auch Anforderungen an technische Unterlagen.
Leitet man die Anforderungen aus der Modulbeschreibung des Beschlusses 768/2008 ab, so wird deutlich, dass diese in einer Entwurfs- und Herstellphase des vorgesehenen elektrischen Betriebsmittels zum Tragen kommen. Um den Forderungen aus Sicht eines Herstellers demnach Rechnung tragen zu können, ist es unumgänglich, die Anforderungen in die betrieblichen Ablaufprozesse (Wertschöpfungskette) zu integrieren.